Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spazierhunde Hundebetreuung Gassiservice Dogwalking
Betreuungsvereinbarung/GeschäftsbedingungenWährend der Betreuung bleibt der Hundehalter (HH) Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährundungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Spazierhunde (Sph) keine Haftung. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch/Sache) anrichtet, haftet der HH.
Ihr Hund muss Haftpflichtversichert sein. Bitte als Nachweis eine Kopie der Versicherung beilegen.
Eine Anmeldung zum Gassiservice muss schriftlich per E-mail/Post/Textnachricht geschehen.
Einen kostenlosen Kennenlern-Termin wird vor Inanspruchnahme des Gassiservicees ausdrücklich empfohlen.
Sph kann in begründeten Fällen (Verhaltensauffälligkeit, Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Krankheit) die Aufnahme eines Hundes in den Service ablehnen. Evtl. bezahlter Abopreis wird in diesen Fällen tatgenau anteilig zurück erstattet.
Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet Sph nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten, es sei denn, Sph hat grob fahrlässig gehandelt. Sph verpflichtet sich, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). Richtet der Hund bei Personen von Sph oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter/Eigentümer. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der HH verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
Über Krankheiten und Läufigkeit muss Sph wahrheitsgemäß informiert werden. Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfausweises bitte ebenfalls der Anmeldung beilegen.
Sollte Sph während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwenig erachten, so willigt der HH bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der HH. Der HH wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Sph auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem HH handeln.
Dem HH ist bekannt, dass bei Sph Fotografien/Videos seines Hundes angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlich oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit für Sph genutzt werden können. Besteht kein Einverständnis, ist dies dem Sph schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.
Preise:
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Preise der Homepage.
Wenn über eine Monatspauschale abgerechnet wird, läuft diese auch weiter wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Auch Urlaubs- und Feiertage werden nicht Rückvergütet.
Alle Leistungen sind im Voraus zu bezahlen per Überweisung oder in bar. Spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von Sph.
Monatspauschalen sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. jeden Monats, zu bezahlen. Sph verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren. Die Monatspauschale sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Monatsende.
Auch bei Urlaub von Sph wird die Monatspauschale dennoch in voller Höhe fällig. Im Krankheitsfalle von Sph über 14 tage im Monat erfolgt eine anteilige taggenaue Rückerstattung der Monatspauschale.
Absagen müssen 24 Stunden vor Beginn der Leistung erfolgen.
Der Hundehalter versichert Sph alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
Die Preise sind nicht verhandelbar.